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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 14 KStG, § 2 Abs. 2 GewStGDefinition

Organschaft

Steuerliche Zusammenfassung von Mutter- und Tochtergesellschaft.

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Organschaft wird das Einkommen einer eingegliederten Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) dem Organträger zugerechnet. Voraussetzung sind finanzielle Eingliederung und ein Gewinnabführungsvertrag.

Rechtsgrundlage: § 14 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Vorteile

Gewinne und Verluste innerhalb des Organkreises können verrechnet werden – ein wesentlicher Vorteil für Konzerne. Die Organschaft wirkt für Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Organschaft zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum eine Organschaft bilden?

Vor allem, um Gewinne und Verluste zwischen verbundenen Gesellschaften zu verrechnen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 14 KStG – Aktiengesellschaft als Organgesellschaft. Gesetze im Internet.
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