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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 250 HGB, § 5 Abs. 5 EStGDefinition

Rechnungsabgrenzungsposten

Posten zur periodengerechten Zuordnung von Ausgaben und Einnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sorgen dafür, dass Aufwand und Ertrag dem wirtschaftlich richtigen Jahr zugeordnet werden – etwa eine im Voraus gezahlte Jahresmiete oder Versicherung, die das Folgejahr betrifft.

Rechtsgrundlage: § 250 HGB, § 5 Abs. 5 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Aktive und passive RAP

Aktive RAP betreffen vorausgezahlte Ausgaben, passive RAP im Voraus erhaltene Einnahmen. Sie gelten bei der Bilanzierung; die EÜR kennt sie wegen des Zuflussprinzips grundsätzlich nicht (Ausnahmen bei Nutzungsüberlassungen).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Rechnungsabgrenzungsposten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich RAP bei der EÜR?

Grundsätzlich nein; hier gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, mit Ausnahme bestimmter Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen über fünf Jahre.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten. Gesetze im Internet.
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