Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sorgen dafür, dass Aufwand und Ertrag dem wirtschaftlich richtigen Jahr zugeordnet werden – etwa eine im Voraus gezahlte Jahresmiete oder Versicherung, die das Folgejahr betrifft.
Aktive und passive RAP
Aktive RAP betreffen vorausgezahlte Ausgaben, passive RAP im Voraus erhaltene Einnahmen. Sie gelten bei der Bilanzierung; die EÜR kennt sie wegen des Zuflussprinzips grundsätzlich nicht (Ausnahmen bei Nutzungsüberlassungen).
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Rechnungsabgrenzungsposten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich RAP bei der EÜR?
Grundsätzlich nein; hier gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, mit Ausnahme bestimmter Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen über fünf Jahre.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

