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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 16 Abs. 3 EStGDefinition

Realteilung

Aufteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter – ohne Gewinnrealisierung.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Realteilung wird eine Personengesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen auf die Gesellschafter verteilt. Werden die übernommenen Wirtschaftsgüter weiter betrieblich genutzt, sind die Buchwerte fortzuführen und es entsteht kein Aufgabegewinn.

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Buchwertfortführung

Voraussetzung ist, dass die übernommenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt bleibt. Andernfalls liegt eine Betriebsaufgabe mit Gewinnrealisierung vor.

Sperrfristen und Spitzenausgleich

Für Grundstücke, Gebäude und andere wesentliche Betriebsgrundlagen gilt eine dreijährige Sperrfrist. Ein Spitzen- oder Wertausgleich in Geld führt insoweit zu einem laufenden Gewinn; die Abgrenzung zur Personengesellschaft und zum Sonderbetriebsvermögen ist sorgfältig zu prüfen.

Eckdaten · Realteilung
RechtsfolgeBuchwertfortführung, kein Aufgabegewinn
VoraussetzungÜbergang in Betriebsvermögen, Sicherstellung der Besteuerung
Sperrfrist3 Jahre für wesentliche Betriebsgrundlagen
Spitzenausgleichführt insoweit zu laufendem Gewinn

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Realteilung steuerneutral?

Ja, wenn die Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist.

Was passiert bei Verkauf innerhalb der Sperrfrist?

Für das betroffene Wirtschaftsgut ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs. Gesetze im Internet.
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