Bei der Realteilung wird eine Personengesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen auf die Gesellschafter verteilt. Werden die übernommenen Wirtschaftsgüter weiter betrieblich genutzt, sind die Buchwerte fortzuführen und es entsteht kein Aufgabegewinn.
Buchwertfortführung
Voraussetzung ist, dass die übernommenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt bleibt. Andernfalls liegt eine Betriebsaufgabe mit Gewinnrealisierung vor.
Sperrfristen und Spitzenausgleich
Für Grundstücke, Gebäude und andere wesentliche Betriebsgrundlagen gilt eine dreijährige Sperrfrist. Ein Spitzen- oder Wertausgleich in Geld führt insoweit zu einem laufenden Gewinn; die Abgrenzung zur Personengesellschaft und zum Sonderbetriebsvermögen ist sorgfältig zu prüfen.
| Rechtsfolge | Buchwertfortführung, kein Aufgabegewinn |
|---|---|
| Voraussetzung | Übergang in Betriebsvermögen, Sicherstellung der Besteuerung |
| Sperrfrist | 3 Jahre für wesentliche Betriebsgrundlagen |
| Spitzenausgleich | führt insoweit zu laufendem Gewinn |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Realteilung steuerneutral?
Ja, wenn die Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist.
Was passiert bei Verkauf innerhalb der Sperrfrist?
Für das betroffene Wirtschaftsgut ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

