Rückstellungen werden in der Bilanz für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen gebildet – etwa für Steuern, Gewährleistung, Prozessrisiken oder Pensionen. Sie mindern den Gewinn im Jahr der Verursachung.
Steuerliche Besonderheiten
Steuerlich sind Rückstellungen enger als handelsrechtlich (z. B. Abzinsungsgebot, Verbot bestimmter Rückstellungen). Drohverlustrückstellungen sind steuerlich nicht anerkannt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Rückstellungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zur Verbindlichkeit?
Eine Verbindlichkeit ist sicher und bezifferbar; eine Rückstellung betrifft eine dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

