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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 249 HGB, § 5 EStGDefinition

Rückstellungen

Passivposten für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste.

Das Wichtigste in Kürze

Rückstellungen werden in der Bilanz für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen gebildet – etwa für Steuern, Gewährleistung, Prozessrisiken oder Pensionen. Sie mindern den Gewinn im Jahr der Verursachung.

Rechtsgrundlage: § 249 HGB, § 5 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Steuerliche Besonderheiten

Steuerlich sind Rückstellungen enger als handelsrechtlich (z. B. Abzinsungsgebot, Verbot bestimmter Rückstellungen). Drohverlustrückstellungen sind steuerlich nicht anerkannt.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zur Verbindlichkeit?

Eine Verbindlichkeit ist sicher und bezifferbar; eine Rückstellung betrifft eine dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 249 HGB – Rückstellungen. Gesetze im Internet.
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