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Glossar · Rente & Alter§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStGDefinition

Rürup-Rente (Basisrente)

Steuerlich geförderte Basisvorsorge, vor allem für Selbständige.

Das Wichtigste in Kürze

Die Rürup- oder Basisrente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, deren Beiträge als Sonderausgaben der Basisversorgung abziehbar sind. Sie richtet sich besonders an Selbständige ohne Zugang zur Riester-Förderung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG Bereich: Rente & Alter

Abzug und Besteuerung

Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup, Versorgungswerke) sind bis zum Höchstbetrag voll abziehbar. Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Rentenbesteuerung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Rürup-Rente (Basisrente) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Rürup-Kapital vorzeitig entnehmen?

Nein, die Basisrente ist nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar (nur eingeschränkt) und nicht beleihbar – dafür steuerlich stark gefördert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
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