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Glossar · Rente & Alter§§ 10a, 79 ff. EStGDefinition

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Sonderausgabenabzug.

Das Wichtigste in Kürze

Die Riester-Rente wird durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert. Beiträge bis 2.100 € jährlich sind begünstigt; das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung zwischen Zulage und Steuervorteil durch.

Rechtsgrundlage: §§ 10a, 79 ff. EStG Bereich: Rente & Alter

Zulagen

Es gibt eine Grundzulage sowie Kinderzulagen. In der Auszahlungsphase ist die Rente voll nachgelagert zu versteuern. Der Abzug ist auf Personen mit inländischer Rentenversicherungspflicht und bestimmte Gruppen beschränkt.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Förderung?

Neben der Grundzulage gibt es Kinderzulagen; alternativ wirkt der Sonderausgabenabzug bis 2.100 €, je nachdem was günstiger ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge. Gesetze im Internet.
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