Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rente, Rürup) sowie zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Sie zählen zu den Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Zwei Töpfe
Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Höchstbetrag voll abziehbar. Basis-Kranken- und Pflegebeiträge sind unbegrenzt abziehbar; weitere sonstige Vorsorge (z. B. Haftpflicht) nur im Rahmen enger Höchstbeträge.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind Beiträge zur privaten Krankenversicherung abziehbar?
Die Basisabsicherung ja, in voller Höhe; Zusatzleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) nur eingeschränkt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

