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Glossar · Grundlagen & System§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStGDefinition

Vorsorgeaufwendungen

Abziehbare Beiträge zur Alters-, Kranken- und Pflegevorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rente, Rürup) sowie zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Sie zählen zu den Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG Bereich: Grundlagen & System

Zwei Töpfe

Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Höchstbetrag voll abziehbar. Basis-Kranken- und Pflegebeiträge sind unbegrenzt abziehbar; weitere sonstige Vorsorge (z. B. Haftpflicht) nur im Rahmen enger Höchstbeträge.

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Beiträge zur privaten Krankenversicherung abziehbar?

Die Basisabsicherung ja, in voller Höhe; Zusatzleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) nur eingeschränkt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
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