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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AODefinition

Schlichte Änderung

Antrag auf punktuelle Änderung eines Bescheids ohne förmlichen Einspruch.

Das Wichtigste in Kürze

Mit der schlichten Änderung kann ein Steuerbescheid innerhalb der Einspruchsfrist punktuell korrigiert werden. Anders als der Einspruch führt sie nur zur Prüfung des beantragten Punktes – ohne Gefahr der Verböserung im Übrigen.

Rechtsgrundlage: § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Einspruch oder schlichte Änderung

Der Einspruch öffnet den Bescheid vollständig (auch zum Nachteil), die schlichte Änderung nur den beantragten Punkt. Wer nur einen klar umrissenen Fehler beheben will, wählt oft die schlichte Änderung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Schlichte Änderung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Frist gilt?

Der Antrag muss innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist gestellt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 172 AO – Aufhebung und Änderung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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