Mit einer wirksamen Selbstanzeige kann Straffreiheit für eine Steuerhinterziehung erlangt werden. Voraussetzung ist die vollständige Berichtigung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart sowie fristgerechte Zahlung.
Sperrgründe
Die Straffreiheit entfällt u. a. bei bereits bekannter Tat, angekündigter Prüfung oder ab bestimmten Hinterziehungsbeträgen (dann nur gegen Zuschlag). Fehler machen die Selbstanzeige unwirksam – fachkundige Beratung ist essenziell.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Selbstanzeige zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist eine Selbstanzeige zu spät?
Sobald die Tat entdeckt ist oder eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, greift ein Sperrgrund.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

