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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStGDefinition

Steuerklasse VI

Steuerklasse für das zweite und weitere Dienstverhältnisse.

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuerklasse VI gilt für den Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis. Sie kennt keine Freibeträge und führt zum höchsten Lohnsteuerabzug.

Rechtsgrundlage: § 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Ausgleich über Veranlagung

Der hohe Abzug in Klasse VI wird über die Veranlagung ausgeglichen; zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Bei mehreren Jobs ist eine Steuererklärung meist verpflichtend.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Warum ist Steuerklasse VI so hoch?

Weil im Zweitjob Freibeträge bereits im Hauptjob berücksichtigt sind; der Ausgleich erfolgt über die Jahressteuererklärung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 38b EStG – Lohnsteuerklassen. Gesetze im Internet.
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