Die Steuerklasse VI gilt für den Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis. Sie kennt keine Freibeträge und führt zum höchsten Lohnsteuerabzug.
Ausgleich über Veranlagung
Der hohe Abzug in Klasse VI wird über die Veranlagung ausgeglichen; zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Bei mehreren Jobs ist eine Steuererklärung meist verpflichtend.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist Steuerklasse VI so hoch?
Weil im Zweitjob Freibeträge bereits im Hauptjob berücksichtigt sind; der Ausgleich erfolgt über die Jahressteuererklärung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

