Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder und Kosten. Sie treten neben die Steuer und teilen teils deren verfahrensrechtliches Schicksal.
Säumniszuschläge
Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat des rückständigen Betrags an. Nebenleistungen sind steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Steuerliche Nebenleistungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Säumniszuschläge absetzbar?
Nein, steuerliche Nebenleistungen sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

