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Glossar · Verfahren & AO§ 3 Abs. 4 AODefinition

Steuerliche Nebenleistungen

Zuschläge und Zinsen neben der eigentlichen Steuer.

Das Wichtigste in Kürze

Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder und Kosten. Sie treten neben die Steuer und teilen teils deren verfahrensrechtliches Schicksal.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 4 AO Bereich: Verfahren & AO

Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat des rückständigen Betrags an. Nebenleistungen sind steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Steuerliche Nebenleistungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Säumniszuschläge absetzbar?

Nein, steuerliche Nebenleistungen sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 AO – Steuern, steuerliche Nebenleistungen. Gesetze im Internet.
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