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Glossar · Grundlagen & System§ 139b AODefinition

Steueridentifikationsnummer

Lebenslang gültige, bundeseinheitliche Kennung jeder steuerpflichtigen Person.

Das Wichtigste in Kürze

Die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer wird jeder Person von Geburt an zugeteilt und bleibt lebenslang unverändert. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und ersetzt zunehmend die frühere, finanzamtsbezogene Steuernummer.

Rechtsgrundlage: § 139b AO Bereich: Grundlagen & System

Abgrenzung zur Steuernummer

Die Steuer-ID ist personenbezogen und bundesweit einheitlich; die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und kann sich z. B. bei Umzug ändern. Für Kindergeld und viele Verfahren ist die Steuer-ID erforderlich.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Steueridentifikationsnummer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf Lohnsteuerbescheinigungen und im Einkommensteuerbescheid.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 139b AO – Identifikationsnummer. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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