Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit – etwa Nachzahlungen oder Jubiläumszuwendungen –, die zusammengeballt in einem Jahr zufließen, können über die Fünftelregelung als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert werden.
Voraussetzung Mehrjährigkeit
Die Tätigkeit muss sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und mehr als zwölf Monate erstrecken. Der zusammengeballte Zufluss verhindert einen ungerechten Progressionssprung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Tarifermäßigung für mehrjährige Vergütungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das auch für Gehaltsnachzahlungen?
Ja, wenn sie eine mehrjährige Tätigkeit betreffen und zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

