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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStGDefinition

Tarifermäßigung für mehrjährige Vergütungen

Fünftelregelung für Nachzahlungen, die mehrere Jahre betreffen.

Das Wichtigste in Kürze

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit – etwa Nachzahlungen oder Jubiläumszuwendungen –, die zusammengeballt in einem Jahr zufließen, können über die Fünftelregelung als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert werden.

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Voraussetzung Mehrjährigkeit

Die Tätigkeit muss sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und mehr als zwölf Monate erstrecken. Der zusammengeballte Zufluss verhindert einen ungerechten Progressionssprung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Tarifermäßigung für mehrjährige Vergütungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das auch für Gehaltsnachzahlungen?

Ja, wenn sie eine mehrjährige Tätigkeit betreffen und zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte. Gesetze im Internet.
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