Beim Realsplitting kann Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € jährlich als Sonderausgabe abgezogen werden – im Gegenzug muss der Empfänger die Beträge versteuern (Zustimmung erforderlich).
Zustimmung und Ausgleich
Der Empfänger stimmt mit der Anlage U zu und versteuert den Unterhalt als sonstige Einkünfte. Nachteile des Empfängers sind zivilrechtlich auszugleichen. Alternativ kommt der Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht.
| Höchstbetrag | 13.805 € (+ Basis-KV/PV-Beiträge) |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Braucht das Realsplitting die Zustimmung des Ex-Partners?
Ja, ohne Zustimmung (Anlage U) ist der Sonderausgabenabzug nicht möglich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

