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Glossar · Familie & Kinder§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStGDefinition

Realsplitting

Abzug von Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten als Sonderausgabe.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Realsplitting kann Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € jährlich als Sonderausgabe abgezogen werden – im Gegenzug muss der Empfänger die Beträge versteuern (Zustimmung erforderlich).

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG Bereich: Familie & Kinder

Zustimmung und Ausgleich

Der Empfänger stimmt mit der Anlage U zu und versteuert den Unterhalt als sonstige Einkünfte. Nachteile des Empfängers sind zivilrechtlich auszugleichen. Alternativ kommt der Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht.

Eckdaten · Realsplitting
Höchstbetrag13.805 € (+ Basis-KV/PV-Beiträge)

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Häufige Fragen (FAQ)

Braucht das Realsplitting die Zustimmung des Ex-Partners?

Ja, ohne Zustimmung (Anlage U) ist der Sonderausgabenabzug nicht möglich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
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