Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Auf Gewinnabsicht kommt es nicht an – anders als bei der Einkommensteuer.
Merkmale
Erforderlich sind Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht. Auch Vermieter und Fotovoltaikbetreiber sind Unternehmer; die Abgrenzung zur Liebhaberei spielt hier keine Rolle. Beschäftigte sind wegen fehlender Selbständigkeit keine Unternehmer.
Folgen
Mit der Unternehmereigenschaft entstehen Pflichten zur Voranmeldung und Rechnungsstellung, aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug. Kleine Unternehmen können die Kleinunternehmerregelung nutzen; das Unternehmen umfasst die gesamte Tätigkeit.
| Merkmale | selbständig, nachhaltig, gegen Entgelt |
|---|---|
| Keine Gewinnabsicht nötig | Einnahmeerzielung genügt |
| Umfang | gesamte unternehmerische Tätigkeit als ein Unternehmen |
| Folge | Steuerpflicht und Recht auf Vorsteuerabzug |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Bin ich als Vermieter Unternehmer?
Umsatzsteuerlich ja. Wohnraumvermietung ist allerdings steuerfrei, sodass kein Vorsteuerabzug besteht.
Gilt Unternehmereigenschaft auch ohne Gewinn?
Ja, entscheidend ist die Absicht, Einnahmen zu erzielen – nicht Gewinn.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

