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Glossar · Umsatzsteuer§ 2 UStGDefinition

Unternehmereigenschaft

Wer nachhaltig selbständig Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Das Wichtigste in Kürze

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Auf Gewinnabsicht kommt es nicht an – anders als bei der Einkommensteuer.

Rechtsgrundlage: § 2 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Merkmale

Erforderlich sind Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht. Auch Vermieter und Fotovoltaikbetreiber sind Unternehmer; die Abgrenzung zur Liebhaberei spielt hier keine Rolle. Beschäftigte sind wegen fehlender Selbständigkeit keine Unternehmer.

Folgen

Mit der Unternehmereigenschaft entstehen Pflichten zur Voranmeldung und Rechnungsstellung, aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug. Kleine Unternehmen können die Kleinunternehmerregelung nutzen; das Unternehmen umfasst die gesamte Tätigkeit.

Eckdaten · Unternehmereigenschaft
Merkmaleselbständig, nachhaltig, gegen Entgelt
Keine Gewinnabsicht nötigEinnahmeerzielung genügt
Umfanggesamte unternehmerische Tätigkeit als ein Unternehmen
FolgeSteuerpflicht und Recht auf Vorsteuerabzug

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Unternehmereigenschaft zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bin ich als Vermieter Unternehmer?

Umsatzsteuerlich ja. Wohnraumvermietung ist allerdings steuerfrei, sodass kein Vorsteuerabzug besteht.

Gilt Unternehmereigenschaft auch ohne Gewinn?

Ja, entscheidend ist die Absicht, Einnahmen zu erzielen – nicht Gewinn.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen. Gesetze im Internet.
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