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Glossar · Internationales§ 1 Abs. 1 EStGDefinition

Unbeschränkte Steuerpflicht

Steuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen bei Wohnsitz im Inland.

Das Wichtigste in Kürze

Wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und wird mit seinem gesamten Welteinkommen erfasst. Doppelbesteuerung wird über DBA und die Anrechnung vermieden.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 EStG Bereich: Internationales

Welteinkommensprinzip

Alle in- und ausländischen Einkünfte werden erfasst. Personenbezogene Vergünstigungen wie Grundfreibetrag und Splitting stehen voll zu – anders als bei der beschränkten Steuerpflicht.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Reicht eine Zweitwohnung für die unbeschränkte Steuerpflicht?

Ein Wohnsitz im Sinne des § 8 AO genügt – eine jederzeit nutzbare Wohnung im Inland, unabhängig von der Meldung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 1 EStG – Steuerpflicht. Gesetze im Internet.
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