Wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und wird mit seinem gesamten Welteinkommen erfasst. Doppelbesteuerung wird über DBA und die Anrechnung vermieden.
Welteinkommensprinzip
Alle in- und ausländischen Einkünfte werden erfasst. Personenbezogene Vergünstigungen wie Grundfreibetrag und Splitting stehen voll zu – anders als bei der beschränkten Steuerpflicht.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Reicht eine Zweitwohnung für die unbeschränkte Steuerpflicht?
Ein Wohnsitz im Sinne des § 8 AO genügt – eine jederzeit nutzbare Wohnung im Inland, unabhängig von der Meldung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

