Bei reinen Elektro-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro ist nur ein Viertel des Listenpreises Bemessungsgrundlage. Statt 1 Prozent werden damit effektiv 0,25 Prozent pro Monat versteuert.
Voraussetzungen
Begünstigt sind Fahrzeuge ohne CO2-Emission, deren Bruttolistenpreis die geltende Höchstgrenze nicht übersteigt. Für Hybride gilt stattdessen die Halbierung bei ausreichender elektrischer Reichweite.
Berechnung und Alternative
Der Vorteil wird wie bei der 1-%-Regelung ermittelt, nur auf Basis des geviertelten Listenpreises; Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu. Wer wenig privat fährt, prüft das Fahrtenbuch.
| Bemessungsgrundlage | ein Viertel des Bruttolistenpreises |
|---|---|
| Höchstgrenze | Bruttolistenpreis bis 100.000 € |
| Hybride | Halbierung bei ausreichender E-Reichweite |
| Alternative | Fahrtenbuchmethode |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit 0,25-%-Regelung (Elektro-Dienstwagen) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die 0,25-%-Regelung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Für Hybride gilt regelmäßig die Halbierung der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen zur elektrischen Reichweite erfüllt sind.
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
Der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

