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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGDefinition

0,25-%-Regelung (Elektro-Dienstwagen)

Für reine Elektrofahrzeuge wird der private Nutzungsvorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises bewertet.

Das Wichtigste in Kürze

Bei reinen Elektro-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro ist nur ein Viertel des Listenpreises Bemessungsgrundlage. Statt 1 Prozent werden damit effektiv 0,25 Prozent pro Monat versteuert.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Voraussetzungen

Begünstigt sind Fahrzeuge ohne CO2-Emission, deren Bruttolistenpreis die geltende Höchstgrenze nicht übersteigt. Für Hybride gilt stattdessen die Halbierung bei ausreichender elektrischer Reichweite.

Berechnung und Alternative

Der Vorteil wird wie bei der 1-%-Regelung ermittelt, nur auf Basis des geviertelten Listenpreises; Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu. Wer wenig privat fährt, prüft das Fahrtenbuch.

Eckdaten · 0,25-%-Regelung (Elektro-Dienstwagen)
Bemessungsgrundlageein Viertel des Bruttolistenpreises
HöchstgrenzeBruttolistenpreis bis 100.000 €
HybrideHalbierung bei ausreichender E-Reichweite
AlternativeFahrtenbuchmethode

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit 0,25-%-Regelung (Elektro-Dienstwagen) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die 0,25-%-Regelung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Für Hybride gilt regelmäßig die Halbierung der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen zur elektrischen Reichweite erfüllt sind.

Was zählt zum Bruttolistenpreis?

Der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 6 EStG – Bewertung. Gesetze im Internet.
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