Übt eine sonst freiberufliche oder vermögensverwaltende Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, färbt diese auf sämtliche Einkünfte ab – alle gelten als gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer.
Bagatellgrenze
Eine geringe gewerbliche Tätigkeit (Umsatz-Bagatellgrenze) mildert die Wirkung. Durch Ausgliederung der gewerblichen Tätigkeit in eine zweite Gesellschaft lässt sich die Abfärbung vermeiden.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Abfärbetheorie zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie vermeide ich die Abfärbung?
Durch Beachtung der Bagatellgrenze oder Auslagerung der gewerblichen Tätigkeit in eine separate Schwestergesellschaft.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

