Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die typisierte Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) abbildet. Sie mindert die einzubehaltende Lohnsteuer.
Verhältnis zur Veranlagung
Die Vorsorgepauschale wirkt nur im Lohnsteuerabzug. In der Veranlagung werden die tatsächlichen abziehbaren Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben angesetzt.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Vorsorgepauschale dasselbe wie der Sonderausgabenabzug?
Nein, sie ist nur eine Näherung im Lohnsteuerabzug; maßgeblich sind bei der Veranlagung die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

