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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 39b Abs. 2 EStGDefinition

Vorsorgepauschale

Pauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzug.

Das Wichtigste in Kürze

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die typisierte Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) abbildet. Sie mindert die einzubehaltende Lohnsteuer.

Rechtsgrundlage: § 39b Abs. 2 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Verhältnis zur Veranlagung

Die Vorsorgepauschale wirkt nur im Lohnsteuerabzug. In der Veranlagung werden die tatsächlichen abziehbaren Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben angesetzt.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Vorsorgepauschale dasselbe wie der Sonderausgabenabzug?

Nein, sie ist nur eine Näherung im Lohnsteuerabzug; maßgeblich sind bei der Veranlagung die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer. Gesetze im Internet.
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