Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den der Gewinn ermittelt wird. Es umfasst zwölf Monate und entspricht meist dem Kalenderjahr; ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nur in bestimmten Fällen und mit Zustimmung des Finanzamts zulässig.
Regel und Ausnahmen
Land- und Forstwirte haben ein gesetzlich abweichendes Wirtschaftsjahr. Gewerbetreibende mit Handelsregistereintragung können mit Zustimmung des Finanzamts umstellen; Freiberufler ermitteln ihren Gewinn stets für das Kalenderjahr – siehe EÜR.
Zuordnung des Gewinns
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Ein Rumpfwirtschaftsjahr entsteht bei Gründung, Betriebsaufgabe oder Umstellung; Auswirkungen hat das auch auf Gewerbesteuer und Bilanz.
| Dauer | zwölf Monate, Rumpfjahr bei Gründung oder Umstellung |
|---|---|
| Regelfall | Kalenderjahr |
| Abweichend | Land- und Forstwirtschaft, eingetragene Gewerbebetriebe mit Zustimmung |
| Gewinnzuordnung | Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Wirtschaftsjahr zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein Wirtschaftsjahr frei wählen?
Nur in engen Grenzen. Eine Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr braucht bei Gewerbetreibenden die Zustimmung des Finanzamts.
Was ist ein Rumpfwirtschaftsjahr?
Ein Wirtschaftsjahr von weniger als zwölf Monaten, etwa im Gründungs- oder Umstellungsjahr.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

