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Glossar · Verfahren & AO§ 235 AODefinition

Hinterziehungszinsen

Zinsen auf hinterzogene Steuern von 0,5 % pro Monat.

Das Wichtigste in Kürze

Auf hinterzogene Steuern werden zusätzlich Hinterziehungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) erhoben. Sie treten neben die strafrechtlichen Folgen der Steuerhinterziehung und sind bei einer Selbstanzeige mitzuzahlen.

Rechtsgrundlage: § 235 AO Bereich: Verfahren & AO

Verhältnis zu Nachzahlungszinsen

Bereits festgesetzte Nachzahlungszinsen werden angerechnet, damit keine Doppelverzinsung entsteht. Der erhöhte Satz von 6 % soll den Zinsvorteil aus der Tat abschöpfen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Hinterziehungszinsen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Hinterziehungszinsen absetzbar?

Nein, steuerliche Nebenleistungen wie diese sind nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 235 AO – Verzinsung hinterzogener Steuern. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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