Zwei Anträge haben harte Fristen: Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt, Elterngeld drei.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Nach der Geburt zählen fünf Dinge: Kindergeld (259 € je Monat, nur sechs Monate rückwirkend), Elterngeld (nur drei Monate rückwirkend), die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, die passende Steuerklasse und die Erfassung von Betreuungskosten. Der Kinderfreibetrag von 6.828 € wirkt automatisch über die Günstigerprüfung – ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Was sofort erledigt werden muss
- 1. Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen – mehrere Ausfertigungen, weil Familienkasse, Elterngeldstelle und Krankenkasse jeweils eine brauchen.
- 2. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Zahlung erfolgt nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang.
- 3. Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen – rückwirkend nur drei Monate.
- 4. Kind bei der Krankenkasse anmelden (Familienversicherung).
- 5. Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notieren – sie kommt automatisch per Post und ist für den Kindergeldantrag erforderlich.
Wer den Kindergeldantrag ein Jahr liegen lässt, verliert sechs Monate zu 259 € – über 1.500 €. Die Antragstellung ist online möglich und dauert wenige Minuten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Beides gibt es nicht nebeneinander: Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist – das ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Dieser Vergleich heißt Günstigerprüfung.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kindergeld | 259 € je Kind und Monat |
| Kinderfreibetrag inkl. BEA | 6.828 € je Kind (beide Eltern zusammen) |
| Wirkung | Freibetrag lohnt erst bei höherem Einkommen |
| Antrag | Kindergeld ja, Freibetrag nein |
Für Alleinerziehende kommt der Entlastungsbetrag von 4.260 € hinzu, der über die Steuerklasse II bereits monatlich wirkt.
Elterngeld und die Rolle der Steuerklasse
Elterngeld wird aus dem Netto der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Deshalb wirkt die Steuerklasse hier direkt auf die Leistungshöhe – anders als bei der Jahressteuer, wo die Klassen nur den Zahlungszeitpunkt verschieben.
Damit ein Wechsel beim Elterngeld zählt, muss die günstigere Klasse in der Mehrzahl der maßgeblichen Monate gegolten haben. Planungen sollten deshalb spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beginnen.
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wer Elterngeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn die Leistungen über 410 € liegen.
Was Eltern absetzen können
| Position | Umfang |
|---|---|
| Kinderbetreuungskosten | 80 % der Kosten, maximal 4.800 € je Kind und Jahr |
| Krankheitskosten des Kindes | als außergewöhnliche Belastung nach Abzug der zumutbaren Belastung |
| Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes | Sonderausgaben |
| Schulgeld bei Privatschulen | 30 %, maximal 5.000 € je Kind |
| Betreuung durch Angehörige | nur mit Vertrag, Rechnung und Überweisung |
| Haushaltsnahe Dienstleistung | soweit keine Kinderbetreuung, z. B. Haushaltshilfe |
Betreuungskosten 2026
Verpflegungsanteile sind herauszurechnen. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Vorsorge und langfristige Weichen
- Riester-Kinderzulage: 300 € je Kind und Jahr für Geburten ab 2008 – Antrag über den Anbieter.
- Freistellungsauftrag für das Kind: Ein eigenes Depot oder Sparkonto hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €.
- Vermögen auf das Kind übertragen: Der Schenkungsfreibetrag von 400.000 € je Elternteil steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung.
- Vorsicht bei Kindergeldkonten: Vermögen des Kindes zählt später bei BAföG und kann die Familienversicherung berühren.
Prüfe zudem, ob eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorhanden ist – steuerlich sind die Beiträge nur begrenzt abziehbar, wirtschaftlich sind sie mit Kind aber die wichtigste Absicherung.
Deine Checkliste
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Nach der Geburt erledigen
0 von 8 erledigt- Geburtsurkunden beantragenMehrere Ausfertigungen anfordern.
- Kindergeld beantragenNur sechs Monate rückwirkend.
- Elterngeld beantragenNur drei Monate rückwirkend.
- Steuer-ID des Kindes notierenKommt automatisch per Post.
- Krankenkasse informierenFamilienversicherung anmelden.
- Steuerklasse prüfenWichtig für Elterngeldhöhe.
- Betreuungskosten dokumentierenRechnung und Überweisung sammeln.
- Riester-Kinderzulage beantragen300 € je Jahr über den Anbieter.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange rückwirkend wird Kindergeld gezahlt?
Maximal sechs Monate vor dem Monat des Antragseingangs. Wer später beantragt, verliert die weiter zurückliegenden Monate endgültig.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag durch.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Deshalb kommt es häufig zu Nachzahlungen.
Welche Steuerklasse ist vor der Elternzeit sinnvoll?
Der Partner, der Elterngeld beziehen wird, sollte möglichst in eine Klasse mit hohem Netto wechseln – der Wechsel muss aber lange vor dem Mutterschutz erfolgen.
Kann ich Betreuung durch die Großeltern absetzen?
Ja, wenn es eine klare Vereinbarung, eine Abrechnung und eine Überweisung gibt. Fahrtkostenerstattungen können darin enthalten sein.
Bekommt mein Kind eine eigene Steuernummer?
Das Kind erhält automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer, die für den Kindergeldantrag und für Freistellungsaufträge benötigt wird.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


