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Podcast · Auswanderung & WegzugsteuerFolge 65In Kürze

Stundung, Rückkehr und Rechtsschutz

Der Bescheid ist da – und jetzt? Diese Folge behandelt die Erhebungsseite: Raten, dauerhafte Stundung nach Wächtler, Rückkehrerregelung und den Einspruch, der alles offenhält.

Stundung, Rückkehr und RechtsschutzFestsetzung ja – aber die Zahlung ist eine eigene Frage.
EP 65
Auswanderung & Wegzugsteuer · SteuerNest Podcast
Stundung, Rückkehr und Rechtsschutz
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 6. November 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies das Thema schon jetzt im ausführlichen Fachratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Wir trennen konsequent zwischen Festsetzung und Erhebung. Zulässig ist nach der Rechtsprechung die Festsetzung im Wegzugszeitpunkt; die sofortige Einziehung dagegen benachteiligt den Wegziehenden. Der EuGH hat das in der Sache Wächtler für die Schweiz entschieden, der BFH hat mit Urteil vom 6. September 2023 eine dauerhafte, zinslose Stundung für geboten gehalten – allenfalls gegen Sicherheitsleistung.

Danach die Praxis: Hauptantrag Stundung, Hilfsantrag Raten, Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung – und die Rückkehrerregelung, mit der die Steuer vollständig entfällt. Zum Schluss die Fallen: Ausschüttungen über einem Viertel des gemeinen Werts und die vergessene Jahresmitteilung.

Das nimmst du mit

  • Warum die Reihenfolge der Anträge über sechsstellige Beträge entscheidet.
  • Wann eine Sicherheitsleistung zulässig ist – und wann verzichtbar.
  • Wie die Rückkehrerregelung praktisch abgesichert wird.
  • Weshalb die Ratenfinanzierung aus Ausschüttungen alles zerstört.
  • Was das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025 für Altfälle bedeutet.

Die Zahlen der Folge

Auf einen Blick
PositionWertGrundlage
Raten7 Jahresraten, zinslos§ 6 Abs. 4 AStG
Rückkehrfrist7 Jahre§ 6 Abs. 3 AStG
Verlängerung+ 5 Jahre§ 6 Abs. 3 AStG
Ausschüttungsgrenze1/4 des gemeinen Werts§ 6 Abs. 4 AStG
Einspruchsfrist1 Monat§ 355 AO
Altfällebis 31.12.2021BMF v. 02.06.2025
Bescheid offenhalten

Die günstigste Rechtsprechung nützt nichts, wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung – und stellen Sie den Hilfsantrag auf Ratenzahlung, damit keine Vollstreckung droht.

Habe ich Anspruch auf dauerhafte Stundung?

Das Gesetz sieht sie für Wegzüge ab 2022 nicht vor; der Anspruch wird aus unionsrechts- bzw. abkommenskonformer Auslegung abgeleitet und muss beantragt und notfalls gerichtlich verfolgt werden.

Was gilt für Altfälle?

Für Wegzüge bis Ende 2021 im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens gibt das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025 Anwendungsvorgaben; Erstattung und anschließende Stundung sind möglich, soweit die Bescheide änderbar sind.

Wie sichere ich die Rückkehroption?

Anteile unverändert halten, Ausschüttungsgrenze einhalten, jährlich mitteilen und die Rückkehrabsicht von Anfang an dokumentieren.

Wird die Steuer trotz Einspruch fällig?

Ja, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird (§ 361 Abs. 2 AO).

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