Zwei Mehrheiten entscheiden: mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und mehr als die Hälfte der Forderungssummen.
Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026
Nach dem gescheiterten Einigungsversuch legst du den Plan mit dem Antrag erneut vor. Das Gericht kann das Verfahren nach § 306 InsO ruhen lassen und den Plan den Gläubigern zustellen. Schweigen gilt als Zustimmung (§ 307 InsO). Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, die zugleich mehr als die Hälfte der Forderungssummen halten, kann das Gericht die Zustimmung der Übrigen ersetzen (§ 309 InsO) – sofern kein Gläubiger unangemessen benachteiligt wird. Der Plan wirkt dann wie ein Vergleich.
Der Ablauf in fünf Schritten
1. Antrag mit Plan, Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch. 2. Das Gericht ordnet das Ruhen des Insolvenzverfahrens an (§ 306 InsO). 3. Zustellung des Plans an die Gläubiger mit Frist zur Stellungnahme.
4. Auswertung: Wer schweigt, stimmt zu. 5. Bei erreichten Mehrheiten Antrag auf Zustimmungsersetzung; andernfalls wird das Insolvenzverfahren fortgeführt.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Kopfmehrheit | mehr als 50 % der Gläubiger |
| Summenmehrheit | mehr als 50 % der Forderungssummen |
| Schweigen | gilt als Zustimmung |
| Wirkung | Plan wirkt wie ein Vergleich |
| Folge bei Scheitern | Fortsetzung des Insolvenzverfahrens |
Voraussetzungen der Zustimmungsersetzung
Das Gericht ersetzt die Zustimmung nur, wenn der widersprechende Gläubiger nicht schlechter steht als im Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung und wenn er angemessen beteiligt wird – also nicht schlechter als die übrigen Gläubiger. Deshalb ist die Vergleichsrechnung das Herzstück des Antrags.
Rechne die voraussichtliche Insolvenzquote nachvollziehbar vor: pfändbares Einkommen über drei Jahre, abzüglich Verfahrenskosten, verteilt auf die Forderungen. Liegt die Planquote darüber, ist die Ersetzung regelmäßig begründet.
Ein Antrag ohne belastbare Gegenüberstellung wird zurückgewiesen. Nutze unseren Quoten-Rechner und den Vergleichsrechner, um die Zahlen zu belegen.
Taktik im Verfahren
Sprich vor der Antragstellung mit den größten Gläubigern – sie bestimmen die Summenmehrheit. Häufig genügt eine kleine Anpassung der Laufzeit, um Zustimmung zu erhalten. Kleine Gläubiger, die auf Zahlung bestehen, lassen sich über die Kopfmehrheit ausgleichen.
Beachte: Ein Gläubigerwechsel durch Forderungsverkauf ändert die Mehrheitsverhältnisse. Halte das Verzeichnis aktuell und dokumentiere jede Zession, die dir mitgeteilt wird.
Nach der Annahme des Plans
Mit Annahme oder Ersetzung wirkt der Plan wie ein Vergleich: Das Insolvenzverfahren entfällt, ein Insolvenzeintrag unterbleibt, es gibt keine Wohlverhaltensphase. Der Preis ist die Bindung an den Plan – bei Verzug leben die Forderungen in vollem Umfang wieder auf.
Deshalb gilt: Die Rate muss dauerhaft tragbar sein. Kalkuliere Reparaturen, Nachzahlungen und Einkommensschwankungen ein, und vereinbare im Plan eine Anpassungsklausel für unvorhergesehene Fälle.
Deine Checkliste
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Gerichtlichen Plan vorbereiten
6 Punkte- 1. Bescheinigung sichernScheitern des Einigungsversuchs, max. sechs Monate alt.
- 2. Verzeichnisse aktualisierenGläubiger, Forderungen, Zessionen.
- 3. Vergleichsrechnung erstellenPlanquote gegen Insolvenzquote.
- 4. Große Gläubiger ansprechenSummenmehrheit vorbereiten.
- 5. Ersetzung beantragen§ 309 InsO, mit Begründung.
- 6. Zahlungen sichernRate dauerhaft tragbar kalkulieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kommt das gerichtliche Planverfahren?
Nach dem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch, mit dem Insolvenzantrag.
Gilt Schweigen als Zustimmung?
Ja, im gerichtlichen Verfahren gilt Schweigen nach ordnungsgemäßer Zustellung als Zustimmung (§ 307 InsO).
Welche Mehrheiten sind nötig?
Mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und mehr als die Hälfte der Forderungssummen.
Was passiert bei Verzug im Plan?
Die Forderungen leben in vollem Umfang wieder auf. Der Plan sollte deshalb konservativ kalkuliert sein.
Gibt es einen Insolvenzeintrag?
Nein. Kommt der Plan zustande, entfällt das Insolvenzverfahren und damit die Veröffentlichung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.


