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Fachbeitrag · Verbraucher§ 306 InsO§ 309 InsOPlan

Gerichtlicher Plan: Zustimmung ersetzen lassen

Der außergerichtliche Versuch scheitert oft an einem einzigen Gläubiger. Genau dafür gibt es das gerichtliche Planverfahren: Das Insolvenzgericht kann die fehlende Zustimmung ersetzen – und das Insolvenzverfahren entfällt.

Beratung zum gerichtlichen SchuldenbereinigungsplanSchweigen gilt hier als Zustimmung – ein entscheidender Unterschied zum außergerichtlichen Versuch.

Zwei Mehrheiten entscheiden: mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und mehr als die Hälfte der Forderungssummen.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch legst du den Plan mit dem Antrag erneut vor. Das Gericht kann das Verfahren nach § 306 InsO ruhen lassen und den Plan den Gläubigern zustellen. Schweigen gilt als Zustimmung (§ 307 InsO). Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, die zugleich mehr als die Hälfte der Forderungssummen halten, kann das Gericht die Zustimmung der Übrigen ersetzen (§ 309 InsO) – sofern kein Gläubiger unangemessen benachteiligt wird. Der Plan wirkt dann wie ein Vergleich.

Der Ablauf in fünf Schritten

1. Antrag mit Plan, Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch. 2. Das Gericht ordnet das Ruhen des Insolvenzverfahrens an (§ 306 InsO). 3. Zustellung des Plans an die Gläubiger mit Frist zur Stellungnahme.

4. Auswertung: Wer schweigt, stimmt zu. 5. Bei erreichten Mehrheiten Antrag auf Zustimmungsersetzung; andernfalls wird das Insolvenzverfahren fortgeführt.

Wichtige Schwellen
PunktWert
Kopfmehrheitmehr als 50 % der Gläubiger
Summenmehrheitmehr als 50 % der Forderungssummen
Schweigengilt als Zustimmung
WirkungPlan wirkt wie ein Vergleich
Folge bei ScheiternFortsetzung des Insolvenzverfahrens

Voraussetzungen der Zustimmungsersetzung

Das Gericht ersetzt die Zustimmung nur, wenn der widersprechende Gläubiger nicht schlechter steht als im Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung und wenn er angemessen beteiligt wird – also nicht schlechter als die übrigen Gläubiger. Deshalb ist die Vergleichsrechnung das Herzstück des Antrags.

Rechne die voraussichtliche Insolvenzquote nachvollziehbar vor: pfändbares Einkommen über drei Jahre, abzüglich Verfahrenskosten, verteilt auf die Forderungen. Liegt die Planquote darüber, ist die Ersetzung regelmäßig begründet.

Nicht ohne Vergleichsrechnung

Ein Antrag ohne belastbare Gegenüberstellung wird zurückgewiesen. Nutze unseren Quoten-Rechner und den Vergleichsrechner, um die Zahlen zu belegen.

Taktik im Verfahren

Sprich vor der Antragstellung mit den größten Gläubigern – sie bestimmen die Summenmehrheit. Häufig genügt eine kleine Anpassung der Laufzeit, um Zustimmung zu erhalten. Kleine Gläubiger, die auf Zahlung bestehen, lassen sich über die Kopfmehrheit ausgleichen.

Beachte: Ein Gläubigerwechsel durch Forderungsverkauf ändert die Mehrheitsverhältnisse. Halte das Verzeichnis aktuell und dokumentiere jede Zession, die dir mitgeteilt wird.

Nach der Annahme des Plans

Mit Annahme oder Ersetzung wirkt der Plan wie ein Vergleich: Das Insolvenzverfahren entfällt, ein Insolvenzeintrag unterbleibt, es gibt keine Wohlverhaltensphase. Der Preis ist die Bindung an den Plan – bei Verzug leben die Forderungen in vollem Umfang wieder auf.

Deshalb gilt: Die Rate muss dauerhaft tragbar sein. Kalkuliere Reparaturen, Nachzahlungen und Einkommensschwankungen ein, und vereinbare im Plan eine Anpassungsklausel für unvorhergesehene Fälle.


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Gerichtlichen Plan vorbereiten

6 Punkte
  • 1. Bescheinigung sichernScheitern des Einigungsversuchs, max. sechs Monate alt.
  • 2. Verzeichnisse aktualisierenGläubiger, Forderungen, Zessionen.
  • 3. Vergleichsrechnung erstellenPlanquote gegen Insolvenzquote.
  • 4. Große Gläubiger ansprechenSummenmehrheit vorbereiten.
  • 5. Ersetzung beantragen§ 309 InsO, mit Begründung.
  • 6. Zahlungen sichernRate dauerhaft tragbar kalkulieren.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Wann kommt das gerichtliche Planverfahren?

Nach dem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch, mit dem Insolvenzantrag.

Gilt Schweigen als Zustimmung?

Ja, im gerichtlichen Verfahren gilt Schweigen nach ordnungsgemäßer Zustellung als Zustimmung (§ 307 InsO).

Welche Mehrheiten sind nötig?

Mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und mehr als die Hälfte der Forderungssummen.

Was passiert bei Verzug im Plan?

Die Forderungen leben in vollem Umfang wieder auf. Der Plan sollte deshalb konservativ kalkuliert sein.

Gibt es einen Insolvenzeintrag?

Nein. Kommt der Plan zustande, entfällt das Insolvenzverfahren und damit die Veröffentlichung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.

  1. § 306 InsO – Ruhen des Verfahrens. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 307 InsO – Zustellung an die Gläubiger. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 309 InsO – Ersetzung der Zustimmung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Insolvenz- und Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

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