Erbe oder Vermächtnisnehmer – der Unterschied entscheidet über Haftung, Rechte und Steuer. Wer im Testament bedacht wird, ist nicht automatisch Erbe. Dieser Ratgeber erklärt die Abgrenzung und ihre steuerlichen Folgen.
Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein und haftet für Schulden; das Vermächtnis gibt nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand (§ 1939, §§ 2147 ff. BGB). Beide unterliegen der Erbschaftsteuer, jeder mit eigenem persönlichen Freibetrag.
Erbe vs. Vermächtnisnehmer
| Erbe | Vermächtnisnehmer | |
|---|---|---|
| Rechtsstellung | Gesamtrechtsnachfolge | schuldrechtl. Anspruch |
| Haftung | für Nachlassschulden | keine |
| Erwerb | automatisch mit Erbfall | Anspruch gegen Erben |
| Erbschaftsteuer | ja, eigener Freibetrag | ja, eigener Freibetrag |
Steuerliche Behandlung
Beim Erben ist der Nachlassanteil steuerpflichtig; beim Vermächtnisnehmer der Wert des zugewandten Gegenstands. Der Erbe kann das ausgezahlte Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG) – so wird der Betrag nicht doppelt besteuert. Jeder nutzt seinen persönlichen Freibetrag nach dem Verhältnis zum Erblasser.
Gestaltung mit Vermächtnissen
Vermächtnisse eignen sich, um einzelne Gegenstände (Immobilie, Schmuck, Geldbetrag) gezielt zuzuwenden, ohne jemanden zum Miterben zu machen. Steuerlich lassen sich damit Freibeträge mehrerer Personen aktivieren – etwa beim Berliner Testament über ein Vermächtnis an die Kinder im ersten Erbfall.
Rechtsprechung
Ob eine Zuwendung Erbeinsetzung oder Vermächtnis ist, richtet sich nach dem Willen des Erblassers. Wird das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen zugewandt, spricht dies für eine Erbeinsetzung – auch wenn das Wort „vermache" verwendet wird.
Häufige Fragen (FAQ)
Bin ich Erbe oder Vermächtnisnehmer?
Erbe ist, wer in die gesamte Rechtsstellung eintritt; Vermächtnisnehmer erhält nur einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand. Entscheidend ist der Wille des Erblassers, nicht die Wortwahl.
Haftet der Vermächtnisnehmer für Schulden?
Nein. Nur die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten; der Vermächtnisnehmer hat lediglich einen Anspruch gegen sie.
Wird das Vermächtnis besteuert?
Ja, beim Vermächtnisnehmer mit dem Wert der Zuwendung; der Erbe darf es als Nachlassverbindlichkeit abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG).
Muss ich mein Vermächtnis einfordern?
Ja, es ist ein Anspruch gegen die Erben. Setze ihn schriftlich durch und beachte die Verjährung von drei Jahren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.


