SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Selbständige & Gewinn§ 18 EStGDefinition

Freiberufler

Angehörige der Katalogberufe mit Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Das Wichtigste in Kürze

Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder bestimmte Katalogtätigkeit (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure u. a.) aus. Ihre Einkünfte gelten als selbständige Arbeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Rechtsgrundlage: § 18 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Vorteile

Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und dürfen unabhängig von Umsatzgrenzen die einfache EÜR nutzen. Beschäftigen sie qualifiziertes Personal, müssen sie „leitend und eigenverantwortlich“ tätig bleiben (Stempeltheorie).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Freiberufler zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Entscheidend ist, ob die Tätigkeit zu den Katalog- oder ähnlichen Berufen zählt; im Zweifel entscheidet das Finanzamt anhand des Tätigkeitsbildes.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 18 EStG – Selbständige Arbeit. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Freiberufler?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert