Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder bestimmte Katalogtätigkeit (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure u. a.) aus. Ihre Einkünfte gelten als selbständige Arbeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Vorteile
Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und dürfen unabhängig von Umsatzgrenzen die einfache EÜR nutzen. Beschäftigen sie qualifiziertes Personal, müssen sie „leitend und eigenverantwortlich“ tätig bleiben (Stempeltheorie).
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Entscheidend ist, ob die Tätigkeit zu den Katalog- oder ähnlichen Berufen zählt; im Zweifel entscheidet das Finanzamt anhand des Tätigkeitsbildes.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

