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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 24 Nr. 1, § 34 EStGDefinition

Abfindung

Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes – voll steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Abfindung ist Ersatz für entgangene Einnahmen und in vollem Umfang steuerpflichtig; die frühere Teil-Steuerfreiheit ist entfallen. Zur Abmilderung der Progression kann die Fünftelregelung greifen.

Rechtsgrundlage: § 24 Nr. 1, § 34 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Fünftelregelung

Als Entschädigung ist die Abfindung eine „außerordentliche Einkunft“. Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird die Steuer so berechnet, als flösse die Zahlung über fünf Jahre – das dämpft die Steuerprogression. Ab 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern erst in der Veranlagung berücksichtigt.

Eckdaten · Abfindung
Steuerpflichtvoll (100 %)
Sozialabgabenauf echte Abfindungen regelmäßig keine

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind auf Abfindungen Sozialabgaben fällig?

Auf echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer?

Sie wirkt bei zusammengeballtem Zufluss und deutlichem Progressionssprung; das Finanzamt prüft die Voraussetzungen automatisch.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte. Gesetze im Internet.
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