Der Abrechnungsbescheid klärt Streit über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis – also darüber, ob und in welcher Höhe gezahlt, aufgerechnet oder erloschen ist. Er betrifft das Erhebungs-, nicht das Festsetzungsverfahren.
Wann relevant
Besteht Uneinigkeit, ob eine Zahlung verbucht oder eine Aufrechnung wirksam wurde, kann ein Abrechnungsbescheid beantragt werden. Gegen ihn ist der Einspruch statthaft.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Abrechnungsbescheid zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Worin unterscheidet er sich vom Steuerbescheid?
Der Steuerbescheid setzt die Steuer fest; der Abrechnungsbescheid klärt, was davon bereits erfüllt oder offen ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

