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Glossar · Grundlagen & System§ 2 Abs. 7, § 25 EStGDefinition

Abschnittsbesteuerung

Ermittlung der Einkommensteuer jeweils für einen Veranlagungszeitraum.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einkommensteuer wird nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung für jeweils ein Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) selbständig ermittelt. Jeder Abschnitt steht grundsätzlich für sich – Ausnahmen sind Verlustvor- und -rücktrag.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 7, § 25 EStG Bereich: Grundlagen & System

Bedeutung

Wegen der Abschnittsbesteuerung wirkt sich die Verteilung von Einnahmen und Ausgaben auf verschiedene Jahre unmittelbar auf die Progression aus. Gestaltungen (z. B. Fünftelregelung) mildern harte Jahreseffekte.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Abschnittsbesteuerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Einkünfte über Jahre glätten?

Nur eingeschränkt – über Verlustverrechnung, die Fünftelregelung oder zulässige Zufluss-/Abfluss-Gestaltungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 25 EStG – Veranlagungszeitraum. Gesetze im Internet.
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