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Glossar · Grundlagen & SystemEStGDefinition

Einkommensteuer

Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen mit progressivem Tarif.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einkommensteuer erfasst das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen aus sieben Einkunftsarten. Ihr Tarif ist progressiv: Mit steigendem Einkommen wächst der Grenzsteuersatz von 0 % (bis Grundfreibetrag) bis zum Spitzensteuersatz.

Rechtsgrundlage: EStG Bereich: Grundlagen & System

Sieben Einkunftsarten

Erfasst werden Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Summe abzüglich Abzügen ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Erhebung

Bei Arbeitnehmern wird sie als Lohnsteuer einbehalten, bei anderen über Vorauszahlungen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Einkommensteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %; ab einem sehr hohen Einkommen kommt die „Reichensteuer“ von 45 % hinzu.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Einkommensteuergesetz (EStG). Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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