Die Einkommensteuer erfasst das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen aus sieben Einkunftsarten. Ihr Tarif ist progressiv: Mit steigendem Einkommen wächst der Grenzsteuersatz von 0 % (bis Grundfreibetrag) bis zum Spitzensteuersatz.
Sieben Einkunftsarten
Erfasst werden Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Summe abzüglich Abzügen ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Erhebung
Bei Arbeitnehmern wird sie als Lohnsteuer einbehalten, bei anderen über Vorauszahlungen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %; ab einem sehr hohen Einkommen kommt die „Reichensteuer“ von 45 % hinzu.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

