Buchungsbelege, Bücher und Aufzeichnungen sind steuerlich aufzubewahren. Für Buchungsbelege gilt eine Frist von acht Jahren, für Bücher, Jahresabschlüsse und Handelsbriefe zehn bzw. sechs Jahre.
Beginn und Ende
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres der letzten Eintragung bzw. Entstehung. Solange eine Außenprüfung oder ein Verfahren läuft, dürfen Unterlagen nicht vernichtet werden.
| Buchungsbelege | 8 Jahre |
|---|---|
| Bücher/Abschlüsse | 10 Jahre |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Buchungsbelege wie Eingangs-/Ausgangsrechnungen sind acht Jahre aufzubewahren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

