Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Mindestertrag thesaurierender Fonds, damit auch nicht ausgeschüttete Wertzuwächse laufend erfasst werden. Sie wird zu Jahresbeginn für das Vorjahr berechnet und mit dem Basiszins ermittelt.
Anrechnung beim Verkauf
Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Die Teilfreistellung mindert auch die Vorabpauschale.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
Wenn der Basiszins null oder negativ ist oder der Fonds ausreichend ausschüttet; dann bleibt sie aus oder gering.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

