Aufwendungen für Bewerbungen – Fotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsmappen – sind als Werbungskosten abziehbar, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war.
Nachweis
Einzelkosten sind zu belegen; ohne Nachweis akzeptieren Finanzämter teils Pauschalen je Bewerbung. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden wie Reisekosten behandelt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Bewerbungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Bewerbungskosten auch bei Ablehnung absetzbar?
Ja, es kommt auf die berufliche Veranlassung an, nicht auf den Erfolg der Bewerbung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

