SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStGDefinition

Bewerbungskosten

Kosten der Stellensuche als vorweggenommene Werbungskosten.

Das Wichtigste in Kürze

Aufwendungen für Bewerbungen – Fotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsmappen – sind als Werbungskosten abziehbar, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Nachweis

Einzelkosten sind zu belegen; ohne Nachweis akzeptieren Finanzämter teils Pauschalen je Bewerbung. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden wie Reisekosten behandelt.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Bewerbungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Bewerbungskosten auch bei Ablehnung absetzbar?

Ja, es kommt auf die berufliche Veranlassung an, nicht auf den Erfolg der Bewerbung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Bewerbungskosten?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert