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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStGDefinition

Doppelte Haushaltsführung

Absetzbare Kosten einer beruflich veranlassten Zweitwohnung am Arbeitsort.

Das Wichtigste in Kürze

Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und daneben einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt hat, kann Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Abziehbare Kosten

Absetzbar sind Miete der Zweitwohnung bis 1.000 € monatlich, Familienheimfahrten (eine pro Woche mit der Entfernungspauschale) und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen. Ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung ist Voraussetzung.

Eckdaten · Doppelte Haushaltsführung
Miete Zweitwohnungbis 1.000 €/Monat

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich mich am Hauptwohnsitz finanziell beteiligen?

Ja, ein eigener Hausstand setzt eine nicht unwesentliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Hauptwohnung voraus.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
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