Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und daneben einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt hat, kann Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen.
Abziehbare Kosten
Absetzbar sind Miete der Zweitwohnung bis 1.000 € monatlich, Familienheimfahrten (eine pro Woche mit der Entfernungspauschale) und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen. Ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung ist Voraussetzung.
| Miete Zweitwohnung | bis 1.000 €/Monat |
|---|
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Doppelte Haushaltsführung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mich am Hauptwohnsitz finanziell beteiligen?
Ja, ein eigener Hausstand setzt eine nicht unwesentliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Hauptwohnung voraus.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

