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Glossar · Grundlagen & System§ 32a EStGDefinition

Durchschnittssteuersatz

Verhältnis der gesamten Einkommensteuer zum zu versteuernden Einkommen.

Das Wichtigste in Kürze

Der Durchschnittssteuersatz drückt die tatsächliche prozentuale Gesamtbelastung aus: festgesetzte Einkommensteuer geteilt durch zu versteuerndes Einkommen. Er liegt stets unter dem Grenzsteuersatz.

Rechtsgrundlage: § 32a EStG Bereich: Grundlagen & System

Aussagekraft

Während der Grenzsteuersatz die Belastung des letzten Euro angibt, zeigt der Durchschnittssteuersatz die reale Quote. Wegen Grundfreibetrag und Progression bleibt er deutlich niedriger als der Spitzensteuersatz.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Durchschnittssteuersatz zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann der Durchschnittssteuersatz 42 % erreichen?

Praktisch erst bei sehr hohem Einkommen nähert er sich dem Spitzensteuersatz an, erreicht ihn aber nie ganz.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet.
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