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Glossar · Vermietung & Immobilien§ 82b EStDVDefinition

Doppelte AfA bei Erhaltungsaufwand-Verteilung

Verteilung größeren Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

Größerer Erhaltungsaufwand an einem überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäude im Privatvermögen darf gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden – zur Glättung der Steuerwirkung.

Rechtsgrundlage: § 82b EStDV Bereich: Vermietung & Immobilien

Sinn der Verteilung

Die Verteilung nutzt Progressionsvorteile und verhindert, dass hohe Kosten in einem Jahr ins Leere laufen. Verstirbt der Steuerpflichtige, ist der Restbetrag im Todesjahr abzuziehen.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Erhaltungsaufwand verteilen?

Nein, es ist ein Wahlrecht; die Verteilung lohnt sich vor allem bei schwankendem Einkommen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 82b EStDV – Erhaltungsaufwand bei Gebäuden. Gesetze im Internet.
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