Wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt (Selbständige, Vermieter), zahlt vierteljährliche Vorauszahlungen auf die erwartete Einkommensteuer. Das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest, meist orientiert an der letzten Veranlagung.
Anpassung
Sinken die Einkünfte, kann eine Herabsetzung beantragt werden; steigen sie, kann das Finanzamt nachträglich anpassen. Termine sind 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.
| Termine | 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12. |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?
Ja, mit einem begründeten Antrag auf Anpassung, etwa bei gesunkenen Gewinnen oder wegfallenden Einkünften.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

