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Glossar · Verfahren & AO§ 37 EStGDefinition

Vorauszahlungen

Quartalsweise Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt (Selbständige, Vermieter), zahlt vierteljährliche Vorauszahlungen auf die erwartete Einkommensteuer. Das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest, meist orientiert an der letzten Veranlagung.

Rechtsgrundlage: § 37 EStG Bereich: Verfahren & AO

Anpassung

Sinken die Einkünfte, kann eine Herabsetzung beantragt werden; steigen sie, kann das Finanzamt nachträglich anpassen. Termine sind 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.

Eckdaten · Vorauszahlungen
Termine10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?

Ja, mit einem begründeten Antrag auf Anpassung, etwa bei gesunkenen Gewinnen oder wegfallenden Einkünften.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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