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Glossar · Kapital & Anlage§ 44a EStGDefinition

Freistellungsauftrag

Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu stellen.

Das Wichtigste in Kürze

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Anleger ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) vom Steuerabzug freizustellen – so wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten.

Rechtsgrundlage: § 44a EStG Bereich: Kapital & Anlage

Aufteilung auf mehrere Banken

Der Pauschbetrag kann auf mehrere Institute verteilt werden, die Summe darf den Höchstbetrag aber nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer ein; sie lässt sich über die Anlage KAP zurückholen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Freistellungsauftrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank behält auf alle Erträge Abgeltungsteuer ein; zu viel gezahlte Steuer kann über die Steuererklärung erstattet werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug. Gesetze im Internet.
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