Mit einem Freistellungsauftrag weisen Anleger ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) vom Steuerabzug freizustellen – so wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
Aufteilung auf mehrere Banken
Der Pauschbetrag kann auf mehrere Institute verteilt werden, die Summe darf den Höchstbetrag aber nicht übersteigen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer ein; sie lässt sich über die Anlage KAP zurückholen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Freistellungsauftrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank behält auf alle Erträge Abgeltungsteuer ein; zu viel gezahlte Steuer kann über die Steuererklärung erstattet werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

