Als Liebhaberei gilt eine Tätigkeit, die ohne Einkünfteerzielungsabsicht betrieben wird und auf Dauer nur Verluste bringt. Solche Verluste sind steuerlich unbeachtlich; im Gegenzug bleiben etwaige Gewinne unversteuert.
Typische Fälle
Häufig betroffen sind hobbynahe Tätigkeiten (Pferdezucht, Weinbau im Nebenerwerb, defizitäre Kleinbetriebe). Entscheidend ist eine Totalgewinnprognose über die voraussichtliche Betätigungsdauer.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie widerlege ich den Liebhaberei-Verdacht?
Durch ein schlüssiges Betriebskonzept, Anpassungsmaßnahmen bei Verlusten und eine positive Totalgewinnprognose.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

