SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§ 370 AODefinition

Steuerhinterziehung

Straftat der Verkürzung von Steuern durch falsche oder unterlassene Angaben.

Das Wichtigste in Kürze

Steuerhinterziehung begeht, wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt und dadurch Steuern verkürzt. Sie ist eine Straftat und verlängert die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre.

Rechtsgrundlage: § 370 AO Bereich: Verfahren & AO

Selbstanzeige

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere Vollständigkeit und Zahlung der hinterzogenen Steuer nebst Zinsen. Bei besonders großem Ausmaß gelten verschärfte Regeln.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Steuerhinterziehung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie unterscheidet sich leichtfertige Steuerverkürzung?

Sie ist nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) mit Geldbuße; die vorsätzliche Hinterziehung ist eine Straftat.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 370 AO – Steuerhinterziehung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Steuerhinterziehung?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert