Gewinne aus dem Verkauf privater Wirtschaftsgüter sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als die Spekulationsfrist liegt: zehn Jahre bei Immobilien, ein Jahr bei anderen Gegenständen wie Kryptowerten.
Immobilien und Kryptowerte
Bei Immobilien beträgt die Frist zehn Jahre; bei Eigennutzung entfällt die Steuer früher. Bei Kryptowährungen und anderen Wirtschaftsgütern gilt ein Jahr. Eine Freigrenze von 1.000 € gilt für sonstige private Veräußerungsgeschäfte.
| Immobilien | 10 Jahre |
|---|---|
| andere Güter/Krypto | 1 Jahr |
| Freigrenze | 1.000 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Spekulationsfrist (private Veräußerungsgeschäfte) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Verkauf des Eigenheims steuerfrei?
Ja, bei ausschließlicher Eigennutzung oder Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt die Besteuerung auch innerhalb der Zehnjahresfrist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

