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Glossar · Kapital & Anlage§ 23 EStGDefinition

Spekulationsfrist (private Veräußerungsgeschäfte)

Frist, nach deren Ablauf Gewinne aus Privatverkäufen steuerfrei sind.

Das Wichtigste in Kürze

Gewinne aus dem Verkauf privater Wirtschaftsgüter sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als die Spekulationsfrist liegt: zehn Jahre bei Immobilien, ein Jahr bei anderen Gegenständen wie Kryptowerten.

Rechtsgrundlage: § 23 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Immobilien und Kryptowerte

Bei Immobilien beträgt die Frist zehn Jahre; bei Eigennutzung entfällt die Steuer früher. Bei Kryptowährungen und anderen Wirtschaftsgütern gilt ein Jahr. Eine Freigrenze von 1.000 € gilt für sonstige private Veräußerungsgeschäfte.

Eckdaten · Spekulationsfrist (private Veräußerungsgeschäfte)
Immobilien10 Jahre
andere Güter/Krypto1 Jahr
Freigrenze1.000 €

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Spekulationsfrist (private Veräußerungsgeschäfte) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Verkauf des Eigenheims steuerfrei?

Ja, bei ausschließlicher Eigennutzung oder Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt die Besteuerung auch innerhalb der Zehnjahresfrist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte. Gesetze im Internet.
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