Ein Grundlagenbescheid – etwa die gesonderte Feststellung oder der Grundsteuerwertbescheid – bindet den darauf aufbauenden Folgebescheid. Ändert sich der Grundlagenbescheid, ist der Folgebescheid von Amts wegen anzupassen.
Rechtsschutz
Einwände sind gegen den Grundlagenbescheid zu richten, nicht gegen den Folgebescheid. Die Änderung des Folgebescheids erfolgt nach § 175 AO auch nach Bestandskraft.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wo muss ich Einspruch einlegen?
Gegen den Grundlagenbescheid; der Folgebescheid wird automatisch angepasst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

