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Glossar · Bescheid & Rechtsbehelf§ 171 Abs. 10, § 175 AODefinition

Grundlagenbescheid

Bescheid, der für einen Folgebescheid bindend ist.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Grundlagenbescheid – etwa die gesonderte Feststellung oder der Grundsteuerwertbescheid – bindet den darauf aufbauenden Folgebescheid. Ändert sich der Grundlagenbescheid, ist der Folgebescheid von Amts wegen anzupassen.

Rechtsgrundlage: § 171 Abs. 10, § 175 AO Bereich: Bescheid & Rechtsbehelf

Rechtsschutz

Einwände sind gegen den Grundlagenbescheid zu richten, nicht gegen den Folgebescheid. Die Änderung des Folgebescheids erfolgt nach § 175 AO auch nach Bestandskraft.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Grundlagenbescheid zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo muss ich Einspruch einlegen?

Gegen den Grundlagenbescheid; der Folgebescheid wird automatisch angepasst.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 175 AO – Änderung von Folgebescheiden. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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