Thesaurierende Fonds schütten Erträge nicht aus, sondern legen sie wieder an. Damit auch diese Erträge laufend besteuert werden, greift die Vorabpauschale; die Teilfreistellung mindert die Belastung.
Steuerstundungseffekt
Durch die Wiederanlage entfällt eine sofortige volle Besteuerung; über die Vorabpauschale wird nur ein fiktiver Mindestertrag erfasst. Beim Verkauf werden bereits versteuerte Beträge angerechnet.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind thesaurierende Fonds steuerlich nachteilig?
Nein, durch Vorabpauschale und Anrechnung beim Verkauf entsteht keine Doppelbesteuerung; der Steuerstundungseffekt kann sogar vorteilhaft sein.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

