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Glossar · Kapital & Anlage§ 18 InvStGDefinition

Thesaurierung

Wiederanlage von Fondserträgen statt Ausschüttung.

Das Wichtigste in Kürze

Thesaurierende Fonds schütten Erträge nicht aus, sondern legen sie wieder an. Damit auch diese Erträge laufend besteuert werden, greift die Vorabpauschale; die Teilfreistellung mindert die Belastung.

Rechtsgrundlage: § 18 InvStG Bereich: Kapital & Anlage

Steuerstundungseffekt

Durch die Wiederanlage entfällt eine sofortige volle Besteuerung; über die Vorabpauschale wird nur ein fiktiver Mindestertrag erfasst. Beim Verkauf werden bereits versteuerte Beträge angerechnet.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind thesaurierende Fonds steuerlich nachteilig?

Nein, durch Vorabpauschale und Anrechnung beim Verkauf entsteht keine Doppelbesteuerung; der Steuerstundungseffekt kann sogar vorteilhaft sein.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 18 InvStG – Vorabpauschale. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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