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Glossar · Grundlagen & SystemKiStG der LänderDefinition

Kirchensteuer

Zuschlag zur Einkommen- bzw. Kapitalertragsteuer für Kirchenmitglieder.

Das Wichtigste in Kürze

Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften zahlen Kirchensteuer als Zuschlag von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) auf die Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer.

Rechtsgrundlage: KiStG der Länder Bereich: Grundlagen & System

Abzug und Kappung

Gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (außer auf Kapitalerträge). Viele Länder kennen eine Kappung bei sehr hohen Einkommen.

Eckdaten · Kirchensteuer
Satz8 % oder 9 %

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie werde ich kirchensteuerpflichtig?

Durch Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft; mit dem Kirchenaustritt endet die Pflicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Kirchensteuer – Übersicht. Bundesministerium der Finanzen.
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