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Glossar · Grundlagen & SystemSolzGDefinition

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Das Wichtigste in Kürze

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Für die meisten Einkommensteuerzahler ist er seit 2021 durch eine hohe Freigrenze entfallen.

Rechtsgrundlage: SolzG Bereich: Grundlagen & System

Wer zahlt noch Soli?

Fällig bleibt der Soli für sehr hohe Einkommen, für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und für Kapitalgesellschaften. Bei der Einkommensteuer greift eine Milderungszone oberhalb der Freigrenze.

Eckdaten · Solidaritätszuschlag
Satz5,5 %

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Solidaritätszuschlag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Zahle ich noch Soli?

Auf die Lohn-/Einkommensteuer nur bei sehr hohem Einkommen; auf Kapitalerträge und bei Kapitalgesellschaften weiterhin.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG). Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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