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Glossar · Kapital & Anlage§ 23 EStGDefinition

Krypto-Steuer

Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft.

Das Wichtigste in Kürze

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Nach einer Haltedauer von über einem Jahr (Spekulationsfrist) sind sie steuerfrei; darunter greift der persönliche Steuersatz.

Rechtsgrundlage: § 23 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Freigrenze und Nachweis

Bis zu einer Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben sonstige private Veräußerungsgewinne steuerfrei (wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig). Staking und Lending können die Haltefrist beeinflussen; eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend.

Eckdaten · Krypto-Steuer
Haltefrist steuerfrei>1 Jahr
Freigrenze1.000 €/Jahr

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei?

Ja, bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte. Gesetze im Internet.
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