Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Nach einer Haltedauer von über einem Jahr (Spekulationsfrist) sind sie steuerfrei; darunter greift der persönliche Steuersatz.
Freigrenze und Nachweis
Bis zu einer Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben sonstige private Veräußerungsgewinne steuerfrei (wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig). Staking und Lending können die Haltefrist beeinflussen; eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend.
| Haltefrist steuerfrei | >1 Jahr |
|---|---|
| Freigrenze | 1.000 €/Jahr |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Krypto-Steuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei?
Ja, bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerfrei.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

