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Glossar · Grundlagen & System§ 12 EStGDefinition

Lebensführungskosten

Private Kosten der Lebensführung – grundsätzlich nicht abziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

Kosten der privaten Lebensführung sind nach § 12 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie die berufliche Stellung fördern. Sie sind von beruflich veranlassten Werbungskosten und Betriebsausgaben abzugrenzen.

Rechtsgrundlage: § 12 EStG Bereich: Grundlagen & System

Aufteilungsgebot

Bei gemischt veranlassten Aufwendungen ist – soweit möglich – nach einem sachgerechten Maßstab aufzuteilen (z. B. Zeitanteile bei Reisen). Ein rein privater Anteil bleibt stets nicht abziehbar.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Lebensführungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich gemischte Kosten teilweise absetzen?

Ja, wenn sich der berufliche Anteil nach objektiven Kriterien abgrenzen lässt; sonst greift das Abzugsverbot.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 12 EStG – Nicht abziehbare Ausgaben. Gesetze im Internet.
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