Kosten der privaten Lebensführung sind nach § 12 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie die berufliche Stellung fördern. Sie sind von beruflich veranlassten Werbungskosten und Betriebsausgaben abzugrenzen.
Aufteilungsgebot
Bei gemischt veranlassten Aufwendungen ist – soweit möglich – nach einem sachgerechten Maßstab aufzuteilen (z. B. Zeitanteile bei Reisen). Ein rein privater Anteil bleibt stets nicht abziehbar.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich gemischte Kosten teilweise absetzen?
Ja, wenn sich der berufliche Anteil nach objektiven Kriterien abgrenzen lässt; sonst greift das Abzugsverbot.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

