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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 41b EStGDefinition

Lohnsteuerbescheinigung

Jahresübersicht des Arbeitgebers über Lohn und einbehaltene Steuern.

Das Wichtigste in Kürze

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung fasst am Jahresende den Bruttolohn, die einbehaltene Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben zusammen. Ihre Daten übernimmt das Finanzamt für die Veranlagung.

Rechtsgrundlage: § 41b EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Grundlage der Steuererklärung

Die Angaben sind vorausgefüllt in der Steuererklärung abrufbar (vorausgefüllte Steuererklärung). Abweichungen sollten geprüft werden; sie werden über die eTIN/Steuer-ID zugeordnet.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Lohnsteuerbescheinigung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte?

Nein, die Lohnsteuerkarte wurde durch elektronische Merkmale (ELStAM) und die Lohnsteuerbescheinigung ersetzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 41b EStG – Abschluss des Lohnsteuerabzugs. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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