Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung fasst am Jahresende den Bruttolohn, die einbehaltene Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben zusammen. Ihre Daten übernimmt das Finanzamt für die Veranlagung.
Grundlage der Steuererklärung
Die Angaben sind vorausgefüllt in der Steuererklärung abrufbar (vorausgefüllte Steuererklärung). Abweichungen sollten geprüft werden; sie werden über die eTIN/Steuer-ID zugeordnet.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Lohnsteuerbescheinigung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte?
Nein, die Lohnsteuerkarte wurde durch elektronische Merkmale (ELStAM) und die Lohnsteuerbescheinigung ersetzt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

