Beim Lohnsteuerjahresausgleich erstattet der Arbeitgeber zu viel einbehaltene Lohnsteuer am Jahresende, wenn das Beschäftigungsverhältnis das ganze Jahr bestand. Er ersetzt jedoch nicht die individuelle Veranlagung.
Grenzen
Der Arbeitgeber-Jahresausgleich berücksichtigt nur Lohndaten, keine Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus, Sonderausgaben oder weitere Einkünfte. Für diese ist die Steuererklärung nötig.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ersetzt der Lohnsteuerjahresausgleich die Steuererklärung?
Nein, er gleicht nur den Lohnsteuerabzug aus; individuelle Abzüge wirken erst über die Veranlagung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

