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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 42b EStGDefinition

Lohnsteuerjahresausgleich

Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Lohnsteuerjahresausgleich erstattet der Arbeitgeber zu viel einbehaltene Lohnsteuer am Jahresende, wenn das Beschäftigungsverhältnis das ganze Jahr bestand. Er ersetzt jedoch nicht die individuelle Veranlagung.

Rechtsgrundlage: § 42b EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Grenzen

Der Arbeitgeber-Jahresausgleich berücksichtigt nur Lohndaten, keine Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus, Sonderausgaben oder weitere Einkünfte. Für diese ist die Steuererklärung nötig.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Lohnsteuerjahresausgleich zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ersetzt der Lohnsteuerjahresausgleich die Steuererklärung?

Nein, er gleicht nur den Lohnsteuerabzug aus; individuelle Abzüge wirken erst über die Veranlagung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 42b EStG – Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber. Gesetze im Internet.
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