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Glossar · Kapital & Anlage§ 44a Abs. 2 EStGDefinition

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV)

Bescheinigung, die den Kapitalertragsteuerabzug bei geringem Einkommen vermeidet.

Das Wichtigste in Kürze

Wer voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlt (Einkommen unter dem Grundfreibetrag), kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Die Bank behält dann keine Kapitalertragsteuer ein – auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus.

Rechtsgrundlage: § 44a Abs. 2 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Für wen sinnvoll

Besonders für Rentner mit geringen Einkünften, Studierende und Kinder mit Kapitalvermögen. Die NV-Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre und ersetzt den Freistellungsauftrag.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer bekommt eine NV-Bescheinigung?

Personen, deren zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt – auf Antrag beim Finanzamt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug. Gesetze im Internet.
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